RAHMENBEDINGUNGEN

Erstgespräch

Da mir der Beginn der Therapie genauso wichtig ist wie die weiteren Teile der Therapie, gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für die folgenden Therapieeinheiten. Im Rahmen des Erstgesprächs haben Sie Gelegenheit mich kennenzulernen, einen Einblick in meine Arbeitsweise zu bekommen und festzustellen, ob wir miteinander arbeiten möchten. Wir besprechen Ihre Anliegen, das mögliche Therapieziel und alle Fragen die Sie zur Therapie haben.    

Für den Erfolg einer Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen KlientIn und Therapeutin sehr wichtig. Die Entscheidung FÜR oder GEGEN den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung muss nicht im Rahmen des Erstgesprächs erfolgen. Oft ist ein zweiter Termin, eine Bedenkzeit oder ein Erstgespräch mit einem/er anderen TherapeutIn sinnvoll. Psychotherapie ist freiwillig und die Entscheidung zur Therapie kann auch wieder rückgängig gemacht werden.

Setting

Psychotherapiesitzungen finden zumeist 1-mal wöchentlich statt. Dies richtet sich jedoch auch stark nach dem Problem, den Zielen und dem Bedürfnis der/s PatientIn. Je nach Bedarf kann auch psychosoziale Beratung, Coaching, Begleitung oder Selbsterfahrung angeboten werden.  

Honorar

Die Dauer einer Einzeltherapiesitzung ist 50 Minuten. Bei Paartherapien sind zwei Einheiten (90 Minuten) empfehlenswert. Honorarauskünfte erfolgen telefonisch bzw. im Zuge des Erstgespräches. Die Bezahlung erfolgt in bar oder als Überweisung gegen Rechnung. Eine Rückerstattung der Krankenkassen (die teilweise Refundierung durch die meisten Kassen beträgt zur Zeit 21,80 €) ist bei mir möglich. Sie können aber zusätzlich noch versuchen die Ausgaben, die Sie für die Psychotherapie tätigen, beim Finanzamt als „außerordentliche Belastung" einzureichen. Bei einem erhöhten gesundheitlichen Aufwand kann dies berücksichtigt werden (Fragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt nach). Für KlientInnen in finanziell eingeschränkter Lage biete ich nach Absprache Sozialtarife an.  

Umsätze aus der Tätigkeit als Psychotherapeut (im Sinne des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990; aber auch aus selbständig ausgeübter therapeutischer Tätigkeit als Gesundheitspsychologe und klinischer Psychologe im Sinne des Psychologengesetzes, BGBl. Nr. 360/1990), sind gemäß § 6 UStG Umsatzsteuer befreit.

Absageregelung

Terminabsagen bitte ich Sie ehestmöglich telefonisch bekanntzugeben, jedoch spätestens 24 Stunden vor den Termin. Zu spät oder nicht abgesagte Termine stelle ich zur Gänze in Rechnung.

Verschwiegenheit

Ich bin gesetzlich nach § 14 Psychologengesetz und § 15 Psychotherapiegesetz zu Verschwiegenheit verpflichtet.